Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung:
(Raus aus der Schuldenfalle )
Für natürliche Personen sieht das Insolvenzrecht zwei besondere Verfahrensformen vor, die Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung.Die Notwendigkeit für diese besonderen Regelungen ergibt sich vor allem aus der Fragestellung was geschehen soll, wenn das verwertbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um alle Gläubigerforderungen zu begleichen. Während juristische Personen mit Abschluss des Insolvenzverfahrens automatisch erlöschen und damit auch die Restforderungen untergehen, muss einer natürlichen Person die Möglichkeit gegeben werden sich von der Verschuldung zu lösen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet dem Schuldner dabei besonders zwei Vorteile, zum einen besteht die Möglichkeit mit den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan zu vereinbaren, zum anderen gilt ein vereinfachtes Verfahren.






