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Insolvenzordnung §§


§§ 101-110
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte (1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die... ›› mehr
 
§§ 111-120
§ 111 Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber... ›› mehr
 
§§ 121-130
§ 121 Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers gilt § 112 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe, dass dem... ›› mehr
 
§§ 131-140
§ 131 Inkongruente Deckung (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder... ›› mehr
 
§§ 141-150
§ 141 Vollstreckbarer Titel Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder dass die Handlung durch Zwangsvollstreckung... ›› mehr
 
§§ 151-160
§ 151 Verzeichnis der Massegegenstände (1) Der Insolvenzverwalter hat ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Der Schuldner ist hinzuziehen, wenn dies ohne eine... ›› mehr
 
§§ 161-170
§ 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt... ›› mehr