Pfandrecht - vertragliches Pfandrecht
| Bankrott | Die Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftsmannes wird auch als sogenannter von Bankrott bezeichnet. Werden bei Überschuldung, drohender oder schon bestehender Zahlungsunfähigkeit Handlungen... ›› mehr |
| Berichtstermin | Beim Berichtstermin stellt der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Gesamtlage des Schuldners sowie deren Ursachen dar. Er unterrichtet darüber, ob seiner Ansicht nacht Aussichten bestehen, das... ›› mehr |
| Beschlagnahme | Durch die Verfahrenseröffnung wird das Schuldnervermögen beschlagnahmt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über dieses Vermögen geht auf den Insolvenzverwalter über. ›› mehr |
| Feststellungsverfahren | Nach der Anmeldung der Forderungen der Gläubiger in die Forderungstabelle beginnt das Feststellungsverfahren. Dabei werden die Forderungen geprüft und dabei entweder festgestellt (anerkannt) oder... ›› mehr |
| Insolvenzantrag | Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet. Es besteht kein Formzwang, somit kann der Antrag schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftstelle des... ›› mehr |
| Insolvenzgericht | Das Insolvenzgericht ist für das Insolvenzverfahren sachlich zuständig. Funktionell zuständig sind der Richter, der Rechtspfleger und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Allgemein obliegen dem... ›› mehr |
| Insolvenzmasse | Die Insolvenzmasse besteht aus dem gesamten Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. ›› mehr |
| Kosten des Insolvenzverfahrens | Die Kosten des Insolvenzverfahrens setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des eigentlichen... ›› mehr |
| Pfandrecht - vertragliches Pfandrecht | Das vertragliche Pfandrecht gewährt in der Insolvenz ein Recht auf Absonderung (§ 48 InsO ). ›› mehr |
| Privatvermögen | Das Insolvenzverfahren bezieht sich auch auf das rechtlich nicht gesonderte Privatvermögen des Einzelunternehmers und des BGB-Gesellschafters. ›› mehr |





