Anwalt Schnellsuche  

Zahlungen an die Staatskasse durch den Schuldner


BGH, Urteil 05.06.2008, Az: IX ZR 17/07

1. Die Einstellung eines Strafverfahrens darf nicht von der Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse abhängig gemacht werden, wenn der Angeschuldigte durch die Erfüllung der Auflage seine Gläubiger benachteiligt.

 

2. Entrichtet der Angeschuldigte einen Geldbetrag an die Staatskasse, um eine Auflage zu erfüllen, von der die Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn abhängt, erbringt er keine unentgeltliche Leistung, wenn die erteilte Auflage in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Verurteilungsrisiko und dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs steht.

 

3. Die vom Schuldner an die Staatskasse geleisteten Zahlungen können vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden, wenn der Schuldner die hierdurch bewirkte Benachteiligung seiner Gläubiger billigend in Kauf genommen hat, um durch Erfüllung einer entsprechenden Auflage die Einstellung eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens zu erreichen, während die Staatsanwaltschaft wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zumindest drohte und die geleisteten Zahlungen seine Gläubiger benachteiligten.

Insolvenzstraftat Restschuldbefreiung
BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 180/09amtlciher Leitsatz:Wegen einer Insolvenzstraftat, für die - isoliert betrachtet - die Löschungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Restschuldbefreiung... ›› mehr
 
Versagung Restschuldbefreiung
BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - IX ZB 211/09 amtliche Leitsätze:Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den... ›› mehr
 
Durchsuchung Räume Dritter
BGH, Beschluss vom 24.09.2009, Az: IX ZB 38/08Die Regelung § 22 Abs. 3 Satz 1 InsO ermächtigt den vorläufigen Insolvenzverwalter, "die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort... ›› mehr
 
Vorsatzanfechtung
BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az: IX ZR 159/06Im Falle der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO genügt eine mittelbare, erst künftig eintretende Gläubigerbenachteiligung, weshalb diese nicht deshalb... ›› mehr
 
Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten
BGH, Beschluss vom 16.07.2009, Az: IX ZB 219/08Verletzt der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten, so ist ein erneuter Antrags des Schuldners auf... ›› mehr
 
Schuldenbereinigungsplan
BGH, Beschluss vom 09.07.2009, Az: IX ZR 29/09Werden gegen den Schuldenbereinigungsplan gläubigerseits keine Einwendungen erhoben oder ist die Zustimmung nach § 309 InsO ersetzt worden, so besteht... ›› mehr
 
Schuldnerverzeichnis
BGH, Beschluss vom 02.07.2009, Az: IX ZB 63/08Im Verzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind alle gegen Schuldner gerichtete Forderungen zu verzeichnen, die von Gläubigern geltend gemacht werden,... ›› mehr
 
Einziehungsrecht des Absonderungsberechtigten
BGH, Urteil vom 23.04.2009, Az: IX ZR 65/08Leitsätze von Insolvenzrecht.infoMit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Absonderungsberechtigte sein Einziehungsrecht an den... ›› mehr
 
Benachteiligungsvorsatz
BGH, Urteil vom 05.03.2009, Az: IX ZR 85/07Leitsätze von Insolvenzrecht.infoDer Schuldner handelt mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er weiß, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger... ›› mehr
 
Berechnung der Anfechtungsfrist
BGH, Urteil vom 02.04.2009, Az: IX ZR 145/08Leitsätze von Insolvenzrecht.infoDie Fristen für die Anfechtung nach §§ 130 ff InsO werden auf den Tag bezogen, an dem der erste zulässige und begründete... ›› mehr