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schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern


BGH, Urteil vom 14.02.2008, Az IX ZR 38/04

1. Die schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist ein Anzeichen für eine Zahlungseinstellung.

2. Erzwungene "Stundungen", die dadurch zustande kommen, dass der Schuldner die fälligen Löhne mangels liquider Mittel nicht mehr oder nur noch mit Verzögerungen begleicht, die Arbeitnehmer aber nicht sofort klagen und vollstrecken, stehen der Berücksichtigung der Lohnforderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht entgegen.

3. Die in einem Darlehensvertrag enthaltene Bestimmung, wonach die an den späteren Insolvenzschuldner ausgereichte Darlehensvaluta mittelbar an den Darlehensgeber zurückfließen soll, kann den Schluss auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz rechtfertigen.
Absonderungsrecht des Kautionsversicherers
BGH, Urteil vom 13.3.2008, Az: IX ZR 14/07  Dem Kautionsversicherer steht bei Inanspruchnahme aus einer von ihm erteilten Bürgschaft in der Insolvenz des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht an... ›› mehr
 
Gläubigerbenachteiligung durch Kreditmittel
BGH, Beschluss vom 27.3.2008, IX ZR 210/07 1. Hat der Anfechtungsgegner bei Zahlungen über ein Bankkonto die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, genügt zur Schlüssigkeit des Klagevortrags,... ›› mehr
 
Benachteiligung der Insolvenzgläubiger durch Überweisung
BGH, Urteil vom 28.02.2008, Az: IX ZR 213/06Veranlasst das Kreditinstitut, das für den Schuldner ein überzogenes Konto führt, die einer Kontopfändung zugrunde liegende Forderung durch Überweisung an... ›› mehr
 
Masseunzulänglichkeit und Prozesskostenhilfe
BGH, Beschluss vom 28.02.2008, Az: IX ZB 147/07Der Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nicht schon deshalb mutwillig, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt... ›› mehr
 
schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern
BGH, Urteil vom 14.02.2008, Az IX ZR 38/041. Die schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist ein Anzeichen für eine Zahlungseinstellung.2. Erzwungene "Stundungen", die dadurch zustande kommen,... ›› mehr
 
Gläubigerbenachteiligung durch Vergleich
BGH, Urteil vom 28.02.2008, Az: IX ZR 177/05Werden die vom Schuldner an den Gläubiger zur Sicherheit abgetretenen Forderungen vom Drittschuldner auf Grund eines mit dem Schuldner geschlossenen... ›› mehr
 
Versagung der Restschuldbefreiung
BGH, Beschluss vom 21.02.2008, Az: IX ZB 52/07Wurde dem Schuldner innerhalb der Sperrfrist die Ankündigung der Restschuldbefreiung versagt, steht diese Entscheidung der Bewilligung von... ›› mehr
 
Masseschmälerung
BGH, Urteil vom 21.02.2008, Az: IX ZR 255/061. Ist der Schuldner Eigentümer eines mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks, kann die Masseschmälerung in dem Verlust der... ›› mehr
 
Entlassung als Mitglied eines Gläubigerausschusses
BGH, Beschluss vom 24.01.2008, Az: IX ZB 222/051. Nutzt ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den... ›› mehr
 
erforderliche Mehrheiten für Schuldenbereinigungsplan
BGH, Beschluss vom 17.01.2008, Az: IX ZB 142/071. Fasst das Insolvenzgericht die eingegangenen Stellungnahmen der Gläubiger zu einem vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplan in einem... ›› mehr