Masseschmälerung
1. Ist der Schuldner Eigentümer eines mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks, kann die Masseschmälerung in dem Verlust der Nichtvalutierungseinrede durch Abtretung der Grundschuld an einen bis dahin ungesicherten Gläubiger liegen.
2. Eine unwirksame Unterdeckungnahme liegt nicht vor, wenn die das schuldnerische Grundstück belastende Sicherungsgrundschuld nach der mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen eines Dritten sichert und die Grundschuld nach Verfahrenseröffnung in dieser Höhe an ihn abgetreten wird.
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| Masseschmälerung | BGH, Urteil vom 21.02.2008, Az: IX ZR 255/061. Ist der Schuldner Eigentümer eines mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks, kann die Masseschmälerung in dem Verlust der... ›› mehr |
| Entlassung als Mitglied eines Gläubigerausschusses | BGH, Beschluss vom 24.01.2008, Az: IX ZB 222/051. Nutzt ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den... ›› mehr |
| erforderliche Mehrheiten für Schuldenbereinigungsplan | BGH, Beschluss vom 17.01.2008, Az: IX ZB 142/071. Fasst das Insolvenzgericht die eingegangenen Stellungnahmen der Gläubiger zu einem vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplan in einem... ›› mehr |





