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Ausübung des Anfechtungsrechts durch konkludente Willensäußerung


BGH, VU vom 21.02.2008, Az: IX ZR 209/06

1. Für die Ausübung des Anfechtungsrechts genügt jede erkennbare - auch konkludente - Willensäußerung, dass der Insolvenzverwalter eine Gläubigerbenachteiligung in der Insolvenz nicht hinnehme, sondern zur Masseanreicherung wenigstens wertmäßig auf Kosten des Anfechtungsgegners wieder auszugleichen suche.

2. Zur Frage, wann das Gericht davon ausgehen darf, ein Insolvenzverwalter, der die Anfechtbarkeit einer bestimmten Rechtshandlung geltend macht und zusätzlich die Tatsachengrundlage für die Anfechtung einer weiteren Rechtshandlung vorträgt, wolle diese von der Anfechtung ausnehmen.
keine Gläubigerbenachteiligung durch Schenkungsvertrag mit Rückübertragungsanspruch
BGH, Beschluss vom 13.3.2008, Az: IX ZB 39/05 Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück, in dem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls... ›› mehr
 
Prozesskostenhilfe bei Massearmut
BGH, Beschluss vom 12.3.2008, XII ZB 4/08 Zur Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Massearmut.  Bei Masseunzulänglichkeit sind im Einklag mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung die... ›› mehr
 
Einziehung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung
BGH, Urteil vom 27.3.2008, IX ZR 65/06 Ein Insolvenzverwalter kann auch dann zur Einziehung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung ermächtigt werden, wenn er das Einziehungsrecht zuvor... ›› mehr
 
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners
BGH, Urteil vom 29. November 2007 - IX ZR 121/06   1.) Veranlasst der spätere Insolvenzschuldner mit Gläubigerbenachteiligungs-vorsatz seinen Schuldner, unmittelbar an seinen Gläubiger zu zahlen,... ›› mehr
 
Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz
BGH, Urteil vom 13.03.2008, Az: IX ZR 117/07Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger. ›› mehr
 
Tagesordnung der Gläubigerversammlung
BGH, Beschluss vom 20.03.2008, Az: IX ZB 104/07Die öffentlich bekannt zu machende Tagesordnung der Gläubigerversammlung muss die Beschlussgegenstände zumindest schlagwortartig bezeichnen. ›› mehr
 
Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge
BGH, Urteil vom 21.02.2008, Az: IX ZR 202/06Sieht ein gerichtlich festgestellter Schuldenbereinigungsplan die Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge des Schuldners an einen Gläubiger vor, so ist das... ›› mehr
 
Absonderungsrecht am vorbehaltenen Eigentum
BGH, Urteil vom 27.03.2008, Az: IX ZR 220/05Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene... ›› mehr
 
Ausübung des Anfechtungsrechts durch konkludente Willensäußerung
BGH, VU vom 21.02.2008, Az: IX ZR 209/061. Für die Ausübung des Anfechtungsrechts genügt jede erkennbare - auch konkludente - Willensäußerung, dass der Insolvenzverwalter eine Gläubigerbenachteiligung... ›› mehr
 
nichtige Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit
BGH, Beschluss vom 20.03.2008, Az: IX ZR 68/06Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung... ›› mehr