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Dabei ist es unerlässlich sich mit dem Insolvenz Recht zu beschäftigen, einerseits um im Fall der Fälle mit dem Verfahren vertraut zu sein, andererseits um drohende strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, da der Unternehmer verpflichtet ist, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
So stellt §283 des Strafgesetzbuches schon für das fahrlässige Nichterkennen von Gründen die zum Insolvenzverfahren führen einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe in Aussicht. Außerdem kann bei frühzeitigem Erkennen eines drohenden Insolvenzgrundes durch die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, oftmals die Insolvenz verhindert werden.
Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen zum Insolvenzrecht kurz und knapp dargestellt:
Es wird erläutert wie ein Insolvenzverfahren in groben Zügen abläuft. Die einzelnen Insolvenzgründe werden dargestellt und ihre Ermittlung in der Praxis verdeutlicht. Die gängigsten Sanierungskonzepte werden vorgestellt. Außerdem finden Sie eine Liste mit Anwaltskanzleien, die sowohl in insolvenzrechtlichen als auch Sanierungsfragen hilfreich zur Seite stehen können.
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